Radfahren

Welche Strecken werden gefahren?

Der Streckverlauf führt vorwiegend über öffentliche Radwege oder Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen. Die Radtourstrecken sind nicht für uns gesperrt, jeder Radler bestätigt mit seiner Anmeldung, gemäß der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Der Tourverlauf wird vor Beginn als GPX-Track mit Höhenprofil bekannt gegeben. Zusammen mit der angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit kann der Schwierigkeitsgrad leicht abgeschätzt werden. Auf jeden Fall sind die Touren mit bei einem durchschnittlichen Fitnesslevel leicht zu bewältigen.

Helmpflicht

Vom ersten bis zum letzten Kilometer besteht Helmpflicht. Radler, die keinen Fahrradhelm tragen möchten, können nicht teilnehmen.

Welche Fahrräder sind geeignet?

Für die Touren empfehlen wir Touren-, Trekking- oder Mountainbikes. Von der Nutzung von Renn- oder Liegerädern wird abgeraten da immer mal wieder auch weniger befestigte Radwege genutzt werden. E-Bikes sind natürlich willkommen.

Was passiert bei einer Panne?

Reifenpannen und kleinere Reparaturen werden während der Tour behoben. Flickzeug wird vom Tourführer gestellt. Leider gibt es keinen tourbegleitenden Reparaturservice. Aber keine Angst – keiner wird bei einer gravierenden Panne zurückgelassen. Wir werden vor der Tour eine Rückholmöglichkeit für den Notfall festlegen. 

Was ist beim Fahrrad zu beachten?

(1) Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke (1) ausgerüstet sein.
(2)Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. Moderne Scheibenbremsen haben gute Bremswirkung bei geringem Kraftaufwand.
(3) Fahrrädermüssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.

(4)Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder mit reflektierenden Speichenhülsen oder mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein